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   VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19   

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VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19 (https://dejure.org/2023,1467)
VG Bremen, Entscheidung vom 24.01.2023 - 6 K 1767/19 (https://dejure.org/2023,1467)
VG Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 6 K 1767/19 (https://dejure.org/2023,1467)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AZV § 12; EUrlV § 5 Abs 1; EUrlV § 5 Abs 4; EUrlV § 5 Abs 5; EUrlV § 5 Abs 5 Satz 1; EUrlV § 7 Abs 2
    Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub, rollierendes Wechselschichtsystem, Urteil vom 24.01.2023 - Arbeitszeit; Rufbereitschaft; Ruhezeit; Urlaubsanspruch; Wechselschichtsystem

 
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  • BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 8.21

    Anerkennung von Rufbereitschaft als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63, vom 21.02.2018 - C-518/15, Matzak - NJW 2018, 1073 Rn. 59 und vom 09.09.2021 - C-107/19, Dopravní podnik hl.

    Kann wegen des Fehlens einer Verpflichtung, am Arbeitsplatz zu bleiben, eine Bereitschaftszeit nicht automatisch als "Arbeitszeit" i.S.d. Richtlinie 2003/88/EG eingestuft werden, haben die nationalen Gerichte noch zu prüfen, ob sich eine solche Einstufung nicht doch aus den Konsequenzen ergibt, die die gesamten dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen für seine Möglichkeit haben, während der Bereitschaftszeit die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 11 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 45 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 44).

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, über wieviel Zeit der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes verfügt, um seine beruflichen Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch seinen Arbeitgeber aufzunehmen, gegebenenfalls in Verbindung mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Einsätze, zu denen der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums tatsächlich herangezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 12 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 46 und 56 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 45 und 55 und vom 11. November 2021 - C-214/20, Dublin City Council - NZA 2021, 1699 Rn. 40 und 42).

  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 10 K 2043/07

    Umrechnung des Urlaubsanspruch bei einem Beamten im Schichtdienst

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Anhand der in der arbeitsgerichtlichen (vgl. bspw. BAG, Urt. v. 19.01.2016 - 9 AZR 608/14; Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09) und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 19. August 2009 - 10 K 2043/07 -, Rn. 22 ff.) anerkannten Formel:.

    Andernfalls müsste die Beklagte nicht nur aufgrund der wechselnden Wochenfeiertage für jedes Urlaubsjahr einen unterschiedlichen Umrechnungsfaktor verwenden, sondern auch wegen teilweise verschiedener Feiertage in den einzelnen Bundesländern auch insoweit nochmals differenzieren (VG Karlsruhe, Urt. v. 19.08.2009 - 10 K 2043/07, juris Rn. 27).

    Nach Satz 2 dieser Regelung wird die Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte, die im Schichtdienst eingesetzt sind, im selben Umfang verkürzt (VG Karlsruhe, Urt. v. 19.08.2009 - 10 K 2043/07, juris Rn. 28).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-580/19

    Offenbach - Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Kann wegen des Fehlens einer Verpflichtung, am Arbeitsplatz zu bleiben, eine Bereitschaftszeit nicht automatisch als "Arbeitszeit" i.S.d. Richtlinie 2003/88/EG eingestuft werden, haben die nationalen Gerichte noch zu prüfen, ob sich eine solche Einstufung nicht doch aus den Konsequenzen ergibt, die die gesamten dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen für seine Möglichkeit haben, während der Bereitschaftszeit die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 11 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 45 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 44).

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, über wieviel Zeit der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes verfügt, um seine beruflichen Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch seinen Arbeitgeber aufzunehmen, gegebenenfalls in Verbindung mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Einsätze, zu denen der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums tatsächlich herangezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 12 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 46 und 56 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 45 und 55 und vom 11. November 2021 - C-214/20, Dublin City Council - NZA 2021, 1699 Rn. 40 und 42).

  • EuGH, 09.03.2021 - C-344/19

    Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Kann wegen des Fehlens einer Verpflichtung, am Arbeitsplatz zu bleiben, eine Bereitschaftszeit nicht automatisch als "Arbeitszeit" i.S.d. Richtlinie 2003/88/EG eingestuft werden, haben die nationalen Gerichte noch zu prüfen, ob sich eine solche Einstufung nicht doch aus den Konsequenzen ergibt, die die gesamten dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen für seine Möglichkeit haben, während der Bereitschaftszeit die Zeit, in der seine beruflichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 11 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 45 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 44).

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, über wieviel Zeit der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes verfügt, um seine beruflichen Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch seinen Arbeitgeber aufzunehmen, gegebenenfalls in Verbindung mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Einsätze, zu denen der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums tatsächlich herangezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 12 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 46 und 56 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 45 und 55 und vom 11. November 2021 - C-214/20, Dublin City Council - NZA 2021, 1699 Rn. 40 und 42).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-107/19

    Dopravní podnik hl. m. Prahy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63, vom 21.02.2018 - C-518/15, Matzak - NJW 2018, 1073 Rn. 59 und vom 09.09.2021 - C-107/19, Dopravní podnik hl.

    m. Prahy - NJW 2021, 3173 Rn. 31).

  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63, vom 21.02.2018 - C-518/15, Matzak - NJW 2018, 1073 Rn. 59 und vom 09.09.2021 - C-107/19, Dopravní podnik hl.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort die geeigneten Leistungen erbringen zu können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 10 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. September 2003 - C-151/02, Jaeger - Slg. 2003, I-8415 Rn. 63, vom 21.02.2018 - C-518/15, Matzak - NJW 2018, 1073 Rn. 59 und vom 09.09.2021 - C-107/19, Dopravní podnik hl.
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Anhand der in der arbeitsgerichtlichen (vgl. bspw. BAG, Urt. v. 19.01.2016 - 9 AZR 608/14; Urt. v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09) und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 19. August 2009 - 10 K 2043/07 -, Rn. 22 ff.) anerkannten Formel:.
  • EuGH, 11.11.2021 - C-214/20

    Der Gerichtshof erläutert die Bedeutung des Begriffs "Arbeitszeit" für

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, über wieviel Zeit der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdienstes verfügt, um seine beruflichen Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der Aufforderung durch seinen Arbeitgeber aufzunehmen, gegebenenfalls in Verbindung mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Einsätze, zu denen der Arbeitnehmer während dieses Zeitraums tatsächlich herangezogen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.04.2022 - 2 B 8/21, juris Rn. 12 unter Verweis auf EuGH, Urteile vom 9. März 2021 - C-344/19, Radiotelevizija Slovenija - NZA 2021, 485 Rn. 46 und 56 und - C-580/19, Stadt Offenbach am Main - NZA 2021, 489 Rn. 45 und 55 und vom 11. November 2021 - C-214/20, Dublin City Council - NZA 2021, 1699 Rn. 40 und 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2019 - 6 A 2122/17

    Verpflichtung des Dienstherrn zum Gutschreiben von Erholungsurlaub auf einem

    Auszug aus VG Bremen, 24.01.2023 - 6 K 1767/19
    Unabhängig von der Frage eines für den Verfall erforderlichen hinreichenden Hinweises der Beklagten auf den Verfall des Erholungsurlaubs (vgl. EuGH, Urt. v. 06.11.2018 - C-619/16 (Kreuziger), juris Rn. 52, und C-648/16 (Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften), juris Rn. 45) steht dem Kläger für die für einen Verfall in Betracht kommenden Urlaubsjahre 2017, 2018, 2020 und 2021 jedenfalls ein auf Gutschrift der begehrten zusätzlichen Urlaubstage gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch zu, falls die Beklagte ihm den begehrten zusätzlichen Urlaub rechtswidrig verweigert hätte und er diesen deshalb nicht in Anspruch genommen hätte (vgl. OVG NRW, Urt. v. 18.03.2019 - 6 A 2122/17, juris Rn. 98 ff. m.w.N.).
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 608/14

    Berechnung des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des TVöD-V aF bei zwei

  • VG Gelsenkirchen, 19.07.2017 - 1 K 2817/16

    Erholungsurlaub, zusätzliche Urlaubstage, Wochenenddienst, Fünf-Tage-Woche,

  • OVG Sachsen, 23.08.2022 - 2 A 765/20

    Urlaubsabgeltung; Ruhestandsversetzung; Mindesturlaub

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 11 K 14.00365

    Teilweise Erledigung einer Verpflichtungsklage auf Urlaubsabgeltung; im Übrigen

  • VG Köln, 26.03.2021 - 15 K 989/18
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